Allgemeine Geschäftsbedingungen


Für die Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Davon abweichende Bedingungen erkennt
Erdinger Umzüge nur an, sofern Sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

1. Leistungen und Entgelt

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Kundeninteresses seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Leistung. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluß erweitert wird.

2. Transportsicherung
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Möbelspediteur haftet nicht für elektronische Schäden die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit durch den sachgemäßen Transport evtl. entstehen könnten.

3. Verkehrshaftungsversicherung und Betriebshaftpflicht
Das Umzugsgut ist nach gesetzlicher Vorgabe bis € 620,- je Kubikmeter Laderaum versichert. Weitergehende Haftung: Es kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts bis zu einem angegebenen Wert vereinbart werden. Wenn die Haftungsbeschränkung von € 620,- je Kubikmeter erweitert werden soll, kann der Auftraggeber den Gesamtwert des zu transportierenden Umzugsgut angeben.
Zusätzlich ist das Unternehmen bei der Allianz-Versicherung mit einer Betriebshaftpflicht von 3 Mio EUR versichert.

4. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

5. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.

6. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7. Nachprüfung durch den Kunden
Nach dem Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde zur Nachprüfung verpflichtet, so dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten nach Beendigung der Entladung,fällig und in barem oder in Form gleichwertigem Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.

9. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeit mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht Offenbach am Main, ausschließlich zuständig.

10. Transportschäden
Untersuchen Sie das Umzugsgut sofort bei Ablieferung auf offensichtliche Beschädigung oder Verlust. Äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort, verdeckte Schäden müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich gemeldet werden. Pauschale Hinweise genügen nicht. Spätere Reklamationen können wir und unsere Versicherung leider aus rechtlichen Gründen nicht anerkennen.

11. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.